Die Anschaffung einer
Kleinkläranlage (oder Nachrüsteinheit
für eine vorhandene Klärgrube) erfolgt in
der Regel nicht
ganz freiwillig.
Schließlich bedeutet es, für Sie als
Hauseigentümer („Privater
Nutzungsberechtigter“) dass Sie die Pflichten der
Abwasserbeseitigung
an Stelle der Gemeinde übernehmen müssen.
Allein schon die Auswahl des
geeigneten Klärsystems ist für die „Privaten Nutzungsberechtigten“ mit einem
großen Lernaufwand verbunden.
Hinzu kommt, dass eine Kläranlage –für welchen
Typ Sie sich
auch immer entscheiden- ein beträchtliches Volumen hat und
Erdarbeiten anfallen.
Je nach Lage, Bodenbeschaffenheit, Ortsgegebenheiten ist der
Aufwand ganz unterschiedlich.
In einem Umkreis von ca. 40 km rund um Hamm Westfalen
erkunden wir in einem kostenlosen Gespräch bei Ihnen
vor Ort Ihre spezifischen
Bedürfnisse, zukünftige
Nutzungsbedingungen und die bautechnischen
Besonderheiten.
Wir erörtern die verschiedenen Verfahren und klären sie
über Vor- und
Nachteile auf. Erst nach diesem Gespräch
unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
|