Unsere Linkempfehlung: die Förderdatenbank
des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Arbeit: unter
www.bmwi.de 

Antragstellung

 

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Das können Sie zusätzlich von uns erwarten: Hilfestellungen bei Behördengängen!

 

n  Geprüfte Qualität: alle Anlagen mit bauaufsichtlicher Zulassung durch das DIBt 

n Kostenlose Hilfestellungen bei der Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis gem. § 7 Wasserhaushaltsgesetz

 

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Alle von uns eingesetzten Anlagen verfügen über die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung durch das deutsche Institut für Bautechnik in Berlin und müssen als solche nicht mehr genehmigt werden.

Als Betreiber einer Kleinkläranlage müssen Sie jedoch die wasserrechtliche Erlaubnis gem. §7 Wasserhaushaltsgesetz bei der Unteren Wasserbehörde einholen.

Wir helfen Ihnen kostenfrei bei der Antragstellung, die sich auf die Einleitung des gereinigten häuslichen Schmutzwassers in ein Gewässer (Grundwasser oder Oberflächengewässer) bezieht.

 

 

 

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